Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher (B2C-AGB)

Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
Telefon: +49 (0)89 2154 6693
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de

 

Stand: 19.09.2026

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich und Anbieter
  2. Vertragsschluss und Vertragsparteien
    2.1 Vertragsparteien
    2.2 Vertragsgegenstand
    2.3 Anfrage, Buchung und Vertragsschluss
    2.4 Gesetzliches Widerrufsrecht
    2.5 Platzverfügbarkeit
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1 Buchungen über Kursbuchungs- und Zahlungssysteme
    3.2 Direktabrechnung
    3.3 Zahlungsverzug
    3.4 Umsatzsteuer
  4. Teilnahmebedingungen und Ausschluss
    4.1 Respektvoller Umgang
    4.2 Gesundheit, Belastbarkeit und gesundheitliche Angebote
    4.3 Gemeinschaftliche Verpflegung
    4.4 Anweisungen, Pünktlichkeit, berauschende Mittel, Tiere und Gegenstände
    4.5 Folgen von Pflichtverletzungen
  5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
    5.1 Stornierung von Gruppenveranstaltungen
    5.2 Individuell vereinbarte Beratungstermine
    5.3 Ersatzperson
    5.4 Versäumte Termine mehrteiliger Veranstaltungen
  6. Rücktritt und Absage durch den Anbieter
    6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
    6.2 Absage aus wichtigem Grund
    6.3 Mehrteilige Veranstaltungen
    6.4 Erstattung und weitere Ansprüche
  7. Absage, Verschiebung und Abbruch wegen Gefahrenlagen
    7.1 Absage oder Verschiebung vor Veranstaltungsbeginn
    7.2 Abbruch während einer Veranstaltung
  8. Leistungs- und Programmänderungen
    8.1 Unwesentliche Änderungen
    8.2 Wesentliche Änderungen
    8.3 Rechte des Kunden bei wesentlichen Änderungen
  9. Minderjährige Teilnehmende
    9.1 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
    9.2 Aufsicht bei Familienveranstaltungen
    9.3 Veranstaltungen ohne begleitende Aufsichtsperson
    9.4 Geltung der Teilnahmebedingungen
  10. Haftung und Risikohinweise
    10.1 Natur- und veranstaltungstypische Risiken
    10.2 Haftung des Anbieters
    10.3 Eigenverantwortung und Mitverschulden
    10.4 An- und Abreise
  11. Datenschutz sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen
    11.1 Datenverarbeitung
    11.2 Aufnahmen durch den Anbieter
    11.3 Aufnahmen durch Teilnehmende
  12. Schlussbestimmungen
    12.1 Anwendbares Recht und Vertragssprache
    12.2 Verbraucherschlichtung

 

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern über Veranstaltungen, insbesondere Seminare, Kurse, Aus-, Fort- und Weiterbildungen, Vorträge und Camps, sowie über Dienstleistungen, insbesondere Beratungen, Fachberatungen und individuelle Begleitungen, zwischen dem Kunden und:

 

Initiative Naturverbindung München
David Döring, Einzelunternehmer
Säbener Straße 195
81545 München
E-Mail: mail@naturverbindung-muenchen.de
Website: www.naturverbindung-muenchen.de

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung der AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die aktuelle Fassung kann unter www.naturverbindung-muenchen.de/agb abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.

 

2. Vertragsschluss und Vertragsparteien

2.1 Vertragsparteien

Verträge werden ausschließlich mit volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen als Kunden geschlossen.

Verträge über die Teilnahme minderjähriger Personen müssen durch deren Sorgeberechtigte abgeschlossen werden. Ergänzend gelten die Bestimmungen in Punkt 9.

Eine teilnehmende Person muss nicht mit dem Kunden identisch sein. Vertragspartner und zur Zahlung verpflichtet bleibt die als Kunde auftretende Person, soweit nicht ausdrücklich eine Vertragsübernahme durch eine andere Person vereinbart wird.

Eine abweichende Rechnungsadresse oder die Übernahme der Zahlung durch einen Dritten führt für sich allein nicht zu einem Wechsel des Vertragspartners.

 

2.2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der gebuchten pädagogischen oder beratenden Dienstleistung beziehungsweise die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Veranstaltungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

 

2.3 Anfrage, Buchung und Vertragsschluss

Die Darstellung von Angeboten auf der Website oder in Werbemedien stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Buchung oder Kontaktaufnahme.

Die Übermittlung eines ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichneten Kontakt- oder Anfrageformulars führt noch nicht zum Abschluss eines Vertrags.

Bei einer verbindlichen Onlinebuchung gibt der Kunde durch Betätigung der entsprechend beschrifteten Buchungsschaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Bei entgeltlichen Angeboten lautet die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ oder verwendet eine entsprechend eindeutige Formulierung. Bei kostenlosen Angeboten kann sie beispielsweise „Verbindlich und kostenfrei anmelden“ lauten.

Bei einer verbindlichen Anmeldung per E-Mail, Post oder einem hierfür vorgesehenen Buchungsformular gibt der Kunde mit der Übermittlung der Anmeldung ein verbindliches Vertragsangebot ab.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung ausdrücklich in Textform, insbesondere durch eine Buchungs- oder Terminbestätigung oder durch die Übersendung einer Rechnung, annimmt. Eine automatische oder anderweitige bloße Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich zugleich als Buchungsbestätigung bezeichnet wird.

Bei Buchungen über ein Kursbuchungssystem kann die Annahme automatisiert durch das Buchungssystem im Namen des Anbieters erklärt werden.

 

2.4 Gesetzliches Widerrufsrecht

Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Für sonstige Verträge gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher erhalten hierzu gesonderte Widerrufsinformationen, soweit ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht.

Vertraglich eingeräumte Rücktritts- und Stornierungsmöglichkeiten bleiben unberührt.

 

2.5 Platzverfügbarkeit

Soweit Plätze begrenzt sind, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Anbieter kann ein Vertragsangebot ablehnen, soweit dem keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Buchungen über Kursbuchungs- und Zahlungssysteme

Bei Buchungen über ein Online-Kursbuchungssystem, insbesondere über WildNet.Earth, kann die Zahlungsabwicklung über einen dort eingebundenen Zahlungsdienstleister erfolgen.

Der Preis wird mit Vertragsschluss fällig, soweit bei der Buchung, in der Rechnung oder in der Buchungsbestätigung keine abweichende Fälligkeit angegeben ist. Die technisch verfügbaren Zahlungsarten und die Durchführung der Zahlungsabwicklung richten sich ergänzend nach den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

Der Anbieter bleibt auch bei Einschaltung eines Buchungs- oder Zahlungsdienstleisters Vertragspartner des Kunden und verantwortlich für die Entscheidung über Stornierungen und Erstattungen.

 

3.2 Direktabrechnung

Bei unmittelbarer Abrechnung durch den Anbieter erhält der Kunde eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder in der Rechnung keine andere Fälligkeit vereinbart oder angegeben ist.

Bei Veranstaltungen kann vereinbart werden, dass die Teilnahmegebühr spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen ist. Bei Beratungen kann die Rechnung auch nach Durchführung des Termins gestellt werden.

 

3.3 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ist eine Zahlung bereits vor Beginn der Veranstaltung oder Dienstleistung fällig, kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung und Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist die Leistung bis zur Zahlung verweigern oder vom Vertrag zurücktreten. Einer zusätzlichen Fristsetzung bedarf es nicht, soweit sie nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

Nach einem wirksamen Rücktritt kann ein reservierter Veranstaltungsplatz anderweitig vergeben werden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

3.4 Umsatzsteuer

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

4. Teilnahmebedingungen und Ausschluss

4.1 Respektvoller Umgang

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein respektvoller Umgang mit anderen Menschen sowie mit Natur und Umwelt.

 

4.2 Gesundheit, Belastbarkeit und gesundheitliche Angebote

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Da Veranstaltungen im Freien, abseits befestigter Wege, in unwegsamem Gelände oder im Umfeld offenen Feuers stattfinden können, werden eine dem jeweiligen Angebot entsprechende körperliche und psychische Grundbelastbarkeit sowie ausreichende Trittsicherheit vorausgesetzt.

Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, vorab medizinisch abzuklären, ob gesundheitliche Gründe einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.

Angebote zur Selbstfürsorge, Entspannung, Achtsamkeit, Stressprävention, Gesundheitsbildung oder zum Natur- und Wildpflanzenwissen dienen der Bildung und Prävention. Sie stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose oder Behandlung dar und ersetzen keine erforderliche ärztliche, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Beratung oder Behandlung.

Eine Teilnahme bei akuten ansteckenden Erkrankungen, insbesondere bei fieberhaften Infekten, Magen-Darm-Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen, ist zum Schutz der übrigen Teilnehmenden nicht gestattet. Nach dem letzten Auftreten von Fieber oder Erbrechen müssen mindestens 36 Stunden bis zur Teilnahme vergangen sein.

Bestehen relevante Allergien, Unverträglichkeiten, chronische Erkrankungen oder sonstige gesundheitliche Umstände, die für die Sicherheit beim Aufenthalt in der Natur, am Feuer, bei der Nutzung von Werkzeugen oder bei der Verpflegung von Bedeutung sind, muss der Anbieter möglichst frühzeitig direkt kontaktiert werden. Entsprechende Gesundheitsdaten sollen nicht über ein allgemeines Buchungs- oder Freitextfeld übermittelt werden.

Nähere Informationen über die Verarbeitung freiwillig mitgeteilter Gesundheitsdaten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte ausdrückliche Einwilligung eingeholt.

Kann eine teilnehmende Person wegen einer plötzlichen Erkrankung oder aus anderen in ihrer Person liegenden Gründen nicht teilnehmen, entfällt dadurch nicht automatisch die Zahlungspflicht. Maßgeblich sind die Rücktritts- und Stornierungsregelungen in Punkt 5.

 

4.3 Gemeinschaftliche Verpflegung

Im Rahmen einzelner Veranstaltungen können Mahlzeiten gemeinschaftlich zubereitet und Lebensmittel, Wildpflanzen oder andere geeignete Naturprodukte verwendet werden.

Die Teilnehmenden müssen die Hygiene- und Sicherheitsanweisungen der Kursleitung beachten. Lebensmittel und Naturprodukte dürfen nur nach Freigabe durch die Kursleitung verwendet oder verzehrt werden.

Eine allergenfreie Verpflegung sowie der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen können nicht gewährleistet werden.

 

4.4 Anweisungen, Pünktlichkeit, berauschende Mittel, Tiere und Gegenstände

Den sicherheits-, organisations- und veranstaltungsbezogenen Anweisungen des Anbieters, der Kursleitung und eingesetzter Hilfspersonen ist Folge zu leisten.

Da Gruppen häufig gemeinsam von einem vereinbarten Treffpunkt aufbrechen, kann erhebliches Zuspätkommen dazu führen, dass eine Teilnahme am jeweiligen Veranstaltungstag nicht mehr möglich ist. Die finanziellen Folgen richten sich nach Punkt 5.4.

Die Teilnahme unter alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingt erheblich eingeschränkter Wahrnehmungs-, Reaktions- oder Urteilsfähigkeit ist untersagt. Der Konsum und das Mitführen von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen und sonstigen berauschenden Mitteln sind während der gesamten Veranstaltung einschließlich Pausen und Camp-Zeiten untersagt. Medizinisch erforderliche Arzneimittel bleiben hiervon unberührt, sofern ihre Einnahme eine sichere Teilnahme nicht ausschließt.

Die Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen vor der Buchung angefragt und vom Anbieter in Textform bestätigt werden. Gesetzliche Rechte in Bezug auf erforderliche Assistenzhunde bleiben unberührt.

Das Mitführen verbotener Waffen oder sonstiger gesetzlich verbotener Gegenstände ist untersagt. Äxte, Beile, Macheten, Verteidigungssprays, feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern sowie vergleichbar gefährliche Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters mitgebracht werden.

Handelsübliche Taschenmesser, Multitools und unmotorisierte Klappsägen dürfen vorbehaltlich abweichender Anweisungen eigenverantwortlich und umsichtig verwendet werden. Mitgebrachte Ausrüstung muss geeignet, funktionsfähig und sicher sein.

Vom Anbieter oder von der Kursleitung bereitgestellte Werkzeuge und Gegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß und entsprechend der erteilten Einweisung verwendet werden.

Die gesetzlichen Organisations-, Sicherheits- und Haftungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

 

4.5 Folgen von Pflichtverletzungen

Verstößt eine teilnehmende Person schuldhaft gegen Teilnahmebedingungen oder Sicherheitsregeln oder kommt sie sicherheits- oder veranstaltungsbezogenen Anweisungen trotz Ermahnung nicht nach, kann sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der Ausschluss unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes verhältnismäßig ist.

Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung, erheblichen Störungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Ermahnung zulässig.

Beruht der Ausschluss auf einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verhalten, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Leistung werden berücksichtigt.

Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Punkt 10.

 

5. Rücktritt und Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise vor einem individuell vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Der Rücktritt beziehungsweise die Absage muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.

 

5.1 Stornierung von Gruppenveranstaltungen

Tritt der Kunde von einer entgeltlichen Gruppenveranstaltung zurück oder erscheint die angemeldete Person ohne vorherige Absage nicht, kann der Anbieter folgende pauschalierte Stornokosten verlangen:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 Euro Bearbeitungspauschale,
  • vom 27. bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr,
  • vom 14. bis zum 8. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Teilnahmegebühr,
  • ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr.

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.

Bereits gezahlte Beträge werden mit den geschuldeten Stornokosten verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.

Bei kostenlosen Veranstaltungen fallen keine Bearbeitungs- oder Stornokosten an.

 

5.2 Individuell vereinbarte Beratungstermine

Individuell vereinbarte Beratungstermine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder auf einen einvernehmlich festzulegenden Termin verschoben werden.

Bei einer späteren Absage kann der Anbieter 50% des vereinbarten Entgelts verlangen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage können 75% des vereinbarten Entgelts verlangt werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Termins werden berücksichtigt.

Absagen und Verschiebungen von Beratungspaketen oder individuell konzipierten Leistungen können abweichend im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt werden.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

5.3 Ersatzperson

Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson benennen.

Der Anbieter kann der Vertragsübernahme oder Teilnahme durch die Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglich vorausgesetzten Teilnahmebedingungen, insbesondere im Hinblick auf Alter, Qualifikation, Gesundheit oder gesetzliche Vorgaben, nicht erfüllt oder andere sachliche Gründe entgegenstehen.

Die Vertragsübernahme setzt die Zustimmung des Anbieters und der Ersatzperson voraus. Die Ersatzperson muss die für den Vertrag geltenden Bedingungen einschließlich dieser AGB akzeptieren.

Nach erfolgreicher Vertragsübernahme und gegebenenfalls vollständiger Zahlung durch die Ersatzperson werden bereits geleistete Zahlungen des ursprünglichen Kunden abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 10 Euro erstattet. Dem ursprünglichen Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Bearbeitungskosten entstanden sind.

 

5.4 Versäumte Termine mehrteiliger Veranstaltungen

Versäumt eine teilnehmende Person aus Gründen, die aus ihrem persönlichen Bereich stammen, einen einzelnen Termin oder ein Modul einer planmäßig stattfindenden mehrteiligen Veranstaltung, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung.

Ein Nachholen des versäumten Termins oder Moduls ist nur möglich, wenn der Anbieter dies ausdrücklich anbietet. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

6. Rücktritt und Absage durch den Anbieter

6.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Ist in der Veranstaltungsbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben, kann der Anbieter bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten.

Der Kunde wird unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig erstattet.

 

6.2 Absage aus wichtigem Grund

Der Anbieter kann eine Veranstaltung absagen, wenn ihre Durchführung aufgrund einer Erkrankung der vorgesehenen Kursleitung oder aufgrund anderer unvorhersehbarer, vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder unzumutbar wird und keine zumutbare, entsprechend qualifizierte Ersatzkursleitung eingesetzt werden kann.

Ein wichtiger Grund kann außerdem vorliegen, wenn nach Vertragsschluss konkrete Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer die Teilnahme des Kunden oder der angemeldeten Person zu einer erheblichen Gefahr für Personen, zu einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung oder zu einer erheblichen Verletzung der Teilnahmebedingungen führen würde.

 

6.3 Mehrteilige Veranstaltungen

Besteht eine Veranstaltung aus mehreren Terminen oder Modulen und muss ein einzelner Termin vom Anbieter abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

Die Absage eines einzelnen Termins berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht zum Rücktritt von der gesamten Veranstaltung, sofern der Gesamtcharakter und der wesentliche Nutzen der Veranstaltung durch den Ersatztermin nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Kann der Kunde den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die auf den ausgefallenen Termin entfallende Teilnahmegebühr anteilig erstattet.

 

6.4 Erstattung und weitere Ansprüche

Wird eine Veranstaltung vor ihrem Beginn vollständig und ersatzlos durch den Anbieter abgesagt, werden die für diese Veranstaltung bereits gezahlten Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Bei einem ersatzlosen Ausfall eines einzelnen Termins einer mehrteiligen Veranstaltung wird die auf diesen Termin entfallende Teilnahmegebühr anteilig erstattet.

Ansprüche wegen darüber hinausgehender Schäden oder Aufwendungen, insbesondere Reise- und Unterkunftskosten, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen in Punkt 10.

 

7. Absage, Verschiebung und Abbruch wegen Gefahrenlagen

7.1 Absage oder Verschiebung vor Veranstaltungsbeginn

Der Anbieter kann eine Veranstaltung vor ihrem Beginn absagen oder auf einen Ersatztermin verschieben, wenn aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit der Teilnehmenden droht.

Dies kann insbesondere bei amtlichen Unwetterwarnungen, Sturm-, Blitzschlag- oder Waldbrandgefahr, Hochwasser, behördlichen Sperrungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Gefahrenlagen der Fall sein.

Normale, für Outdoorveranstaltungen typische Witterungsbedingungen wie Regen, Kälte oder Schnee führen nicht automatisch zu einer Absage. Die Teilnehmenden müssen mit geeigneter Kleidung und Ausrüstung erscheinen.

Im Falle einer Verschiebung wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet; bei mehrteiligen Veranstaltungen gilt dies anteilig für den betroffenen Termin.

Wird die Veranstaltung ersatzlos abgesagt, werden die bereits gezahlten Gebühren vollständig beziehungsweise bei einem ausgefallenen Einzeltermin anteilig erstattet.

Weitere Ansprüche richten sich nach Punkt 10.

 

7.2 Abbruch während einer Veranstaltung

Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund einer in Punkt 7.1 genannten konkreten Gefahrenlage vorzeitig abgebrochen werden, besteht der Vergütungsanspruch des Anbieters nur anteilig für den bis zum Abbruch erbrachten Teil der Veranstaltung.

Der auf den nicht erbrachten Teil entfallende Betrag wird zeitanteilig erstattet. Gesetzliche Ansprüche und die Haftungsregelungen in Punkt 10 bleiben unberührt.

 

8. Leistungs- und Programmänderungen

8.1 Unwesentliche Änderungen

Der Anbieter darf geringfügige und für den Kunden zumutbare Änderungen an Inhalt, Ablauf, Methoden oder Veranstaltungsort vornehmen, wenn diese den Gesamtcharakter, den Zweck und den wesentlichen Nutzen der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.

Bei Ausfall der angekündigten Kursleitung kann eine entsprechend qualifizierte Ersatzkursleitung eingesetzt werden. Der Anbieter bleibt Vertragspartner und für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

 

8.2 Wesentliche Änderungen

Wird eine wesentliche Änderung erforderlich, insbesondere eine erhebliche Verlegung des Veranstaltungsorts oder eine Änderung von Datum oder Uhrzeit, wird der Kunde unverzüglich in Textform informiert.

8.3 Rechte des Kunden bei wesentlichen Änderungen

Bei einer für den Kunden unzumutbaren wesentlichen Änderung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Anbieter nach Erhalt der Änderungsmitteilung und vor Beginn der geänderten Veranstaltung in Textform mitzuteilen.

Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet. Bei einer nur einzelne Teile betreffenden Änderung erfolgt die Erstattung anteilig, soweit der übrige Vertrag sinnvoll und zumutbar fortgeführt werden kann.

 

9. Minderjährige Teilnehmende

9.1 Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen

Minderjährige dürfen nur durch ihre Sorgeberechtigten angemeldet werden. Eine Teilnahme ist nur an Veranstaltungen zulässig, die laut Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sind.

Bei Familienveranstaltungen müssen Minderjährige von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Dies kann eine sorgeberechtigte oder eine von den Sorgeberechtigten ausdrücklich beauftragte Person sein. Eine Aufsichtsperson darf grundsätzlich höchstens drei Kinder begleiten und beaufsichtigen, soweit in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

Eine Teilnahme Minderjähriger ohne begleitende Aufsichtsperson ist nur möglich, wenn die Veranstaltung ausdrücklich als Kinder- oder Jugendveranstaltung ohne Begleitung ausgeschrieben ist, die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt sind und eine gesonderte Vereinbarung über die Aufsicht zustande kommt.

 

9.2 Aufsicht bei Familienveranstaltungen

Bei Familienveranstaltungen verbleibt die individuelle Aufsicht über die minderjährige Person während der gesamten Veranstaltung bei der sorgeberechtigten oder von ihr beauftragten volljährigen Begleitperson.

Die eigenen gesetzlichen Organisations-, Sicherheits-, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

 

9.3 Veranstaltungen ohne begleitende Aufsichtsperson

Bei ausdrücklich ausgeschriebenen Veranstaltungen ohne Begleitung übernimmt der Anbieter die Aufsicht erst, wenn die hierfür vorgesehene gesonderte Aufsichtsvereinbarung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt, von den Sorgeberechtigten übermittelt und vom Anbieter bestätigt wurde.

Ein Anspruch auf Übernahme der Aufsicht besteht nicht.

Gesundheitliche, körperliche, geistige oder seelische Umstände sowie Verhaltensweisen, die für die sichere Betreuung oder eine erforderliche besondere Aufsicht von Bedeutung sind, müssen vorab vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Die datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Punkt 4.2 bleiben unberührt.

Stellt sich während der Veranstaltung heraus, dass wesentliche sicherheitsrelevante Angaben nicht mitgeteilt wurden oder die erforderliche Betreuung im vereinbarten Rahmen nicht mehr sicher gewährleistet werden kann, darf der Anbieter die Aufsicht beenden, wenn dies zum Schutz des Kindes oder anderer Personen erforderlich ist. Die Sorgeberechtigten müssen die unverzügliche Abholung des Kindes sicherstellen.

Die finanziellen Folgen richten sich nach Punkt 4.5.

 

9.4 Geltung der Teilnahmebedingungen

Die Sorgeberechtigten müssen die minderjährige Person vor Veranstaltungsbeginn in altersgerechter Weise über die einschlägigen Verhaltens- und Sicherheitsregeln informieren.

 

10. Haftung und Risikohinweise

10.1 Natur- und veranstaltungstypische Risiken

Veranstaltungen können in der freien Natur, im Wald, in unwegsamem Gelände, am offenen Feuer und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge stattfinden. Trotz sorgfältiger Planung und Durchführung verbleiben natur- und veranstaltungstypische Risiken.

Dazu gehören insbesondere herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Wettereinflüsse, Hitze, Kälte, Sturm, Blitzschlag, unwegsames oder rutschiges Gelände, Gefahren an Gewässern, allergische Reaktionen, giftige Pflanzen oder Pilze sowie Kontakte mit Wildtieren, Insekten und Parasiten, insbesondere Zecken.

Die Teilnehmenden müssen sich umsichtig und den Naturgegebenheiten entsprechend verhalten, Sicherheitsanweisungen beachten und für geeignete wetterfeste Kleidung, festes Schuhwerk sowie die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte persönliche Ausrüstung sorgen.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung erfolgt diese im eigenen Zelt oder unter freiem Himmel. Zelt, Schlafsack, Isomatte und sonstige persönliche Übernachtungsausrüstung sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.

 

10.2 Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Kursleitungen, Mitarbeitende und sonstige Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

10.3 Eigenverantwortung und Mitverschulden

Die Teilnehmenden haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.

Missachtet eine teilnehmende Person Sicherheitsanweisungen, verwendet sie ungeeignete eigene Ausrüstung oder trägt sie auf andere Weise schuldhaft zur Entstehung oder Vergrößerung eines Schadens bei, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen als Mitverschulden berücksichtigt werden.

 

10.4 An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.

Soweit der Anbieter keine Beförderungsleistung übernommen oder organisiert hat, ist die An- und Abreise nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung. Für eigenes schuldhaftes Verhalten des Anbieters und seiner Erfüllungsgehilfen gelten die Haftungsbestimmungen in Punkt 10.2.

 

11. Datenschutz sowie Foto-, Video- und Tonaufnahmen

11.1 Datenverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen, zur Organisation von Veranstaltungen, zur Zahlungsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

Nähere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen des Anbieters.

Gesundheitsdaten werden nur unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Anforderungen und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet.

 

11.2 Aufnahmen durch den Anbieter

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen teilnehmende Personen erkennbar oder identifizierbar sind, werden nur angefertigt oder veröffentlicht, wenn hierfür eine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht oder zuvor eine gesonderte Einwilligung eingeholt wurde.

Die Einwilligung kann nach Aufnahmeart und Verwendungszweck differenziert werden. Die Verweigerung einer Einwilligung hat keine Nachteile für die Teilnahme.

Bei minderjährigen Personen werden die erforderlichen Erklärungen der Sorgeberechtigten eingeholt.

Aufnahmen, auf denen keine Person erkennbar oder identifizierbar ist, bleiben zulässig.

 

11.3 Aufnahmen durch Teilnehmende

Zum Schutz der Privatsphäre und der ungestörten Durchführung dürfen Teilnehmende während laufender Kurszeiten und Programmpunkte sowie von anderen Teilnehmenden grundsätzlich keine Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anfertigen.

Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kursleitung und, soweit andere Personen erkennbar oder identifizierbar aufgenommen werden, der Zustimmung der betroffenen Personen beziehungsweise bei Minderjährigen der erforderlichen Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Anwendbares Recht und Vertragssprache

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Hat der Kunde als Verbraucher zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie nach den gesetzlichen Kollisionsregeln anwendbar sind.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

12.2 Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.